Prüfungsordnung

Prüfungen

In der Karateschule MIGO gibt es keine feste Prüfungsordnung. Jeder Schüler wird von dem Lehrer/Trainer hinsichtlich seiner Fähigkeiten beurteilt und demenstprechend geprüft.
Der Trainer sollte erkennen, dass sich der Schüler von Prüfung zu Prüfung weiter entwickelt hat.
Die Gürtelprüfung ist, im Gegensatz zu früher, nicht der Hauptbestandteil der dazu führt die nächste Gurtstufe zu erreichen. Das Training ist der Hauptbestandteil. Hier sieht der Trainer ob sich der Schüler weiter entwickelt.
Bei höheren Gürtelprüfungen (ab Violett) sollte der Lehrer erkennen, dass der Schüler auch ausserhalb des Trainings für sich zu Hause regelmäßig übt.
Hier gilt die Regel: "besser oft und kurz üben (5-10 Minuten/Tag), als selten und lang".
Bei der Vorbereitung zu einer Danprüfung (Schwarzgurt) wird vom Trainer erwartet, dass sich mindestens 2 Monate vor der Prüfung jeden Tag mindestens 10-15 Minuten auf die Prüfung vorbereitet wird. Für Danprüfungen ist auch eine schriftliche Ausarbeitung zu einem Karatethema Bestandteil der Prüfung.

Im Dojo findet jeden Monat eine Prüfung statt. Bis zum Braungurt entscheidet die "volle" Trainingskarte und das Verhalten im Training, ob ein Schüler zur Prüfung eingeladen wird.
Ob ein Schüler eine Danprüfung (Schwarzgurt) machen kann, liegt in der Entscheidung des Trainers und nicht daran, ob die Trainingskarte "voll" ist.
Karate hört nicht mit dem Erreichen des schwarzen Gürtels auf. Ganz im Gegenteil. Ab dem 1. Schwarzgurt (Junior-Dan oder Shodan) beginnt der Schüler Karate richtig zu verstehen. Das Erlernen von Karate hört also nie auf.

Spätestens ab erreichen des 1. Dan wird von dem Schüler (Sempai) auch erwartet, dass dieser den Haupttrainer (Sensei) im Training von Zeit zu Zeit unterstützt.
Als Sensei wird ein Karateka bezeichnet, der eigene Schüler hat und unterrichtet.
Ab dem 4.Dan (mindestens 15 Jahre Karate) kann ein Karateka auch diverse Auszeichnungen oder Ehrentitel erhalten, wenn dieser sich durch besondere Leistungen von anderen höheren Danträgern unterscheidet. D.h. diese Auszeichnungen gibt es nicht automatisch mit Erreichen des dementsprechenden Dangrades. Die Gürtelfarben für diese Ehrentitel unterscheiden sich von Verband zu Verband. In der Regel ist die Gürtelfarbe dann aber eine Kombination aus Rot und Weiß oder Rot und Schwarz.

- ab dem 4. Dan kann der Titel Renshi vergeben werden
- ab dem 6. Dan kann der Titel Kioshi vergeben werden
- ab dem 8. Dan kann der Titel Shihan oder Hanshi vergeben werden
- der 10.Dan wird auch als Soke bezeichnet

Diese besonderen Leistungen können aus verschiedenen Bereichen kommen. Dazu zählen hohe Auszeichnungen innerhalb von Wettkämpfen oder erfolgreiches Arbeiten als Trainer oder ein Kombination daraus. Auch das Streben Karate und die Trainingsmethoden weiter zu entwickeln, sind Bestandteil im Können eines hohen Danträgers. Eine 1:1 Kopie des eigenen Trainers (Senseis) bedeutet Stillstand im Karate. Keiner der Vorreiter im Karate hat die Lehre und Techniken seines Meisters 1:1 übernommen. Auch im Karate gibt es ständig Anpassungen und Veränderungen von Themen die sich bewähren. Vor allem aber zählt eine vorbildliche menschliche Haltung im und außerhalb des Dojos (Karateschule).
Ein Danträger sollte nie arrogant werden, sondern sein Wissen gewissenhaft und geduldig an seine Schüler weiter geben und sich selbst immer weiter entwickeln.

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